Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

(1) Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Ireneus Frost, Lassbergstraße 19, 79166 Freiburg (nachstehend: Ireneus Frost), gegenüber ihren Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
(2) Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Ireneus Frost nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(3) Die Geschäftsbeziehungen zwischen Ireneus Frost und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Freiburg, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

2. Vertragsschluss, Rücktritt, Angebot

(1) Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihre Bestellung durch unsere Auftragsbestätigung annehmen; die Auftragsbestätigung versenden wir per E-Mail. Wenn Sie uns bei Ihrer Bestellung keine E-Mail-Adresse angegeben haben, kommt der Vertrag erst mit Zusendung der Ware zustande.
(2) Wir behalten uns vor, auch nach Vertragsschluss eine Bonitätsprüfung durchzuführen und bei negativem Ergebnis vom Vertrag zurückzutreten. Den Rücktritt behalten wir uns auch für den Fall vor, dass die Ware für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen nicht verfügbar ist oder Datenfehler vorliegen, aufgrund derer wir Ihre Bestellung nicht ausführen können.
(4) Die Angebote von Ireneus Frost sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.

3. Lieferung und Zahlung

(1) Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nach der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail eine Auftragsbestätigung, die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält und in der die Bankverbindung angegeben ist. Der Kaufpreis ist, wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, unmittelbar nach Vertragsschluss durch Überweisung an Ireneus Frost zu zahlen.
(2) Der Versand der bestellten Waren durch Ireneus Frost erfolgt nach Eingang des Kaufpreises. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. Ireneus Frost behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet.

4. Lieferzeiten

(1) Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Ireneus Frost verbindlich zugesagt wurde.
(2) Ware, die am Lager ist, versendet Ireneus Frost innerhalb von 5 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich Ireneus Frost um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Ireneus Frost nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert.
(3) Ireneus Frost behält sich vor, sich von der Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrages zu lösen, wenn die Ware durch einen Lieferanten zum Tag der Auslieferung anzuliefern ist und die Anlieferung ganz oder teilweise unterbleibt. Dieser Selbstbelieferungsvorbehalt gilt nur dann, wenn Ireneus Frost das Ausbleiben der Anlieferung nicht zu vertreten hat. Ireneus Frost hat das Ausbleiben der Leistung nicht zu vertreten, soweit rechtzeitig mit dem Zulieferer ein sog. kongruentes Deckungsgeschäft zur Erfüllung der Vertragspflichten abgeschlossen wurde. Wird die Ware nicht geliefert, wird Ireneus Frost den Kunden unverzüglich über diesen Umstand informieren und den Kaufpreis erstatten. Der Kunde kann bestimmen, dass der Erstattungsbetrag dem Kundenkonto gutgeschrieben und mit zukünftigen Bestellungen verrechnet wird.

5. Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Bei Fernabsatzverträgen kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von einem Monat durch Rücksendung der Ware zurückgegeben. Das Rückgaberecht ist auch gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen. Ein Widerrufsrecht besteht neben dem Rückgaberecht nicht.
(2) Die Frist zur Rücksendung beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung in Textform. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von Super-Markt. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Ireneus Frost, Lassbergstraße 19, 79117 Freiburg, info@ireneus-frost.de.
(3) Lebensmittel sind von der Rückgabe ausgeschlossen. Ein Rückgaberecht scheidet auch aus bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
(4) Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Ireneus Frost Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.

6. Gefahrübergang

Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist, so geht die Gefahr gem. § 446 BGB mit der Übergabe der verkauften Sache auf den Kunden über. In allen anderen Fällen geht die Gefahr gem. § 447 BGB mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über.

7. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Ireneus Frost; im Falle, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Ireneus Frost im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
(2) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Ireneus Frost anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

8. Haftung für Sach- und Rechtsmängel

(1) Ireneus Frost gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die von Ireneus Frost in Katalogen, Prospekten und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 443 BGB dar.
(2) Der Kunde kann offensichtliche Mängel an den gelieferten Waren nur geltend machen, wenn er diese innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E-Mail gegenüber Ireneus Frost rügt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Absendung der Mängelrüge. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen. Soweit an dem Vertrag nur Kaufleute beteiligt sind, gelten ergänzend die §§ 377 ff. HGB.
(3) Mängel, die keine offensichtlichen Mängel sind, sind innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren unter genauer Beschreibung schriftlich oder per E-Mail gegenüber Ireneus Frost zu rügen. Bei Lebensmitteln gilt das Verfallsdatum als Ende der Gewährleistung.
(4) Liegen Mängel vor und wurden diese rechtzeitig geltend gemacht, so ist Ireneus Frost zur Nacherfüllung berechtigt. Im Übrigen gelten hinsichtlich der Gewährleistung die gesetzlichen Bestimmungen.

9. Transportschäden

Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Ablieferer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Feststellung des Schadens aufzufordern. In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.

10. Haftung

(1) Ireneus Frost haftet uneingeschränkt für Pflichtverletzungen von Ireneus Frost oder deren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Wird eine nicht wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt, beschränkt sich die Haftung von Ireneus Frost auf den vorhersehbaren Schaden, der typischerweise in vergleichbaren Fällen eintritt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
(2) Vom Haftungsausschluss unberührt bleibt die Haftung von Ireneus Frost wegen einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Datenspeicherung und Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Ireneus Frost auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Ireneus Frost selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung unserer Datenschutzerklärung, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG).
(2) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Ireneus Frost ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.